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Checkliste zur Vorbereitung Ihres nächsten Arztbesuches

 

Sie warten immer länger auf Ihren nächsten Arzttermin und die meisten Ärzte haben immer weniger Zeit für ein ausführliches Gespräch.

 

Bereiten Sie deshalb Ihren nächsten Arztbesuch gut vor. Einige Tipps sollen Ihnen dabei helfen.

 

Checkliste für den nächsten Arztbesuch

 

 

 

 

 

Antrag auf Stromkostenerstattung
Die gesetzlichen Krankenkassen geben Stromkosten-Zuschüsse für den Betrieb von Therapie-Geräten.
Einige Krankenkassen erstatten auf einen formlosen Antrag hin (Sie können dazu die erste Seite unseres Vorschlages verwenden) einen Pauschalbetrag, andere Krankenkassen wollen den tatsächlichen Verbrauch nachgewiesen haben, oder lassen Ihnen die Wahlmöglichkeit.
Rechnen Sie mit unserem Rechenblatt Ihren persönlichen Stromverbrauch zunächst aus und fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob man Pauschal-Beträge gewährt und wie hoch diese sind. Es ist durchaus möglich, dass Sie mit dem Pauschalbetrag besser gestellt sind.

Sie können die Anträge ggf. bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.

 

Mitglieder finden im Mitgliederbereich weitere Informationen und am Computer ausfüllbare Formulare.

 

Antrag und Blatt zur Ermittlung der jährlichen Stromkosten für mein Schlafapnoe-Atemtherapiegerät nach DIN EN ISO 17510-1

 

 

 

 

 

Selbsttest, Fragebogen Tagesschläfrigkeit
Sie erfahren mehr über sich und Ihren Schlaf! Testen Sie mit einem Fragebogen, ob bei Ihnen eine überhöhte Tagesschläfrigkeit vorliegt und erfahren Sie, was Sie tun müssen.

 

Fragebogen

 

 

 

 

 

IGeL-Tipps! Wie gehe ich mit den zahlungspflichtigen Angeboten meiner Ärzte um?

Wie können Sie sich verhalten, wenn der Arzt Sie auf IGeL (Individuelle Gesundheits-Leistungen) anspricht?

Unter Individuellen Gesundheitsleistungen versteht man medizinische Leistungen, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht bezahlt werden, da sie nicht in deren Leistungsverzeichnis stehen. Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden werden den Kassenpatienten zusätzlich angeboten und müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

 

Tipps für den IGeL-Kontakt

 

 

 

 

 

Hilfsmittelversorgung in Gefahr?!  Die zukünftige Versorgung mit Therapiegeräten und Masken

Diese Info ist für Sie sehr wichtig, wenn Ihr bisheriger Versorger nicht mehr zuständig ist oder die bisherige Versorgung nicht mehr ohne Zuzahlung erbringen kann, weil Ihre Krankenkasse z.B. die Leistungen ausgeschrieben hat.

 

Sie müssen unbedingt selbst tätig werden, wenn Sie sich von Ihrer Krankenkasse nicht richtig behandelt fühlen. Auch das Bundesversicherungsamt rät dazu. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Generelle Gespräche mit Selbsthilfeorganisationen scheinen nicht gewünscht zu sein.

 

Versorgerwechsel

 

 

 

 

 

Infoblatt zum Krankenkassenwechsel

Wenn Sie zu der Erkenntnis gekommen sind, dass Ihre bisherige Krankenkasse Sie nicht mehr nach Ihren Bedürfnissen versorgt und Sie sich mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse beschäftigen, werfen Sie einen Blick auf das Infoblatt. Für die Richtigkeit und Aktualität können wir keine Verantwortung übernehmen. Wenden Sie sich ggf. an den Herausgeber.

 

Infoblatt

 

 

 

Ratgeber für Patientenrechte

 

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet einen Ratgeber an, der verständlich die Rechte von Patientinnen und Patienten darstellt und erläutert.

 

Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich berufen, wenn Sie Ihre Rechte gegenüber behandelnden Ärzten oder Zahnärzten, aber auch gegenüber Physiotherapeuten, Hebammen oder Heilpraktiker einfordern wollen.

 

Artikel-Nr.: BMG-G-11042

Stand: Januar 2018

Umfang: 86 Seiten

 

Der Ratgeber kann als gedruckte Broschüre angefordert oder aus dem Internet heruntergeladen werden.

 

bestellen direkt beim BMG mit dem Link: Ratgeber Patientenrechte

 

herunterladen als PDF-Datei von dieser Homepage mit dem Link: Ratgeber Patientenrechte

 

 

 

 

 

Akute Therapie-Probleme?

Schlaflabor Bethanien

Bei akuten Therapie-Problemen, vor allen Dingen bei akuten Problemen mit der Maske, kann Ihnen ggf. das Schlaflabor im Krankenhaus Bethanien werktags in der Zeit von 10:30 - 12:00 Uhr helfen. Bitte melden Sie sich aber auf jeden Fall vorher telefonisch unter 0212-636770 an.

 

Zunächst sollten Sie jedoch Ihren Service-Leister anrufen. Das Notdiensttelefon finden Sie normalerweise auf Ihrem Therapie-Gerät.