Die Apnoe, der Atemstillstand während des Schlafs

Die Schlafapnoe ist ab einem gewissen Grad eine sehr ernst zu nehmende Krankheit (Schlafapnoe-Syndrom), die nicht nur zu einer erhöhten Tagesschläfrigkeit (mit Unfallgefahr), sondern auch zu sehr ernsten Folge-Erkrankungen, insbesondere des Herz-/Kreislaufsystems führen kann.

 

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der

 

obstruktiven Apnoe, einem kompletten Verschluss der Atemwege und der

 

zentralen Apnoe, bei der dagegen der zentrale Atemreflex aussetzt.

 

Die Hypopnoe ist eine Reduktion des Atemflusses um mehr als 50 %.

 

Der Apnoe/Hypopnoe-Index (AHI) ist das Maß für die Schwere der Erkrankung. 10 Ereignisse pro Stunde mit mindestens 10 Sekunden Dauer ergeben einen Index von 10 (AHI 10).

 

 

Lesen Sie dazu auf unserer Homepage folgenden Beitrag (klicken Sie auf das Thema):

 

Schlafbezogene Atmungsstörungen

 

Je nach Ausprägung der Erkrankung empfehlen sich folgende wissenschaftlich bestätigte Therapien:

 

Überdrucktherapie

 

Unterkiefer-Protrusionsschiene

 

Zungenmuskelschrittmacher

 

 

Es werden noch viele weitere Hilfsmittel und Methoden angeboten. Leider helfen jedoch zu viele Vorschläge in ersten Linie dem Anbietenden. Informieren Sie sich deshalb für Ihren persönlichen Einzelfall vorab gerne bei uns. Senden Sie uns eine Mail oder bitten Sie um einen Rückruf.

Tagesschläfrigkeit trotz Therapie

 

Der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat am 15.04.21 beschlossen, dass zukünftig Patienten mit einer obstruktiven Schlafapnoe (OSA), neben einer CPAP-Therapie, Stimulantien zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen, wenn trotz einer Therapie noch eine übermäßige Tagesschläfrigkeit vorliegt.

 

Auslöser war die erstmalige Zulassung des Wirkstoffs Solriamfetol.

 

Allerdings ist dies ausdrücklich beschränkt auf solche Fälle, in denen die OSA - trotz fortlaufender und optimierter Therapie - nicht zufriedenstellend behandelt werden kann. Im Vordergrund muss immer eine, auf den jeweiligen Einzelfall optimierte, OSA-Therapie stehen. Selbst bei Patienten, bei denen die Standardtherapie per CPAP nicht zum Einsatz kommen kann, sind zunächst mögliche Therapiealternativen zu prüfen.

 

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist dieser Beschluss ab 30.06.2021 in Kraft.