Jede Medizin hat Nebenwirkungen, Tele-MEDIZIN natürlich auch. Wägen Sie deshalb gut ab, ob die Vorteile so wichtig für Sie sind, dass Sie die Nebenwirkungen akzeptieren können.
Nahrungsergänzungsmittel und zahlreiche frei verkäufliche weitere "Medikamente" haben ebenfalls Nebenwirkungen sowie Wechselwirkungen und sind vergleichbar mit den ebenso zahlreichen Gesundheitsapps und Gesundheitstracker.
DiGA sind keine Fitness- oder Ernährungstracker, sondern sollen Patientinnen/Patienten bei der Erkennung, Überwachung, Linderung oder Kompensierung der Krankheit unterstützen. Sie sollen und können Versorgungslücken schließen, ersetzen jedoch kein Behandlung bzw. Therapie.
Finden Sie die passende digitale Gesundheitsanwendung. Treffen Sie eine Auswahl aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemäß § 139e SGB V bewertet wurden.
Der Datenschutz bei DiGA geht deutlich über die DSGVO hinaus. Hersteller solcher Anwendungen müssen eine lange Liste von Datensicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen. Das ist einer der Gründe, warum derzeit noch nicht viele Apps zertifiziert sind, aber sich etwa 100 Anwendungen im Antragsverfahren befinden.
Informieren Sie sich auf der Seite des BfArM mit einem KLICK
Telemedizin wird in nicht allzu ferner Zukunft auch die Therapie-Versorgung von Schlafapnoikern deutlich verändern - nicht immer zum Vorteil von Erkrankten.
Die fortschreitende Digitalisierung der Welt hat aber auch das Gesundheitswesen insgesamt schon erfasst.
E-Health, Telemedizin, Wearable Technology sind die Schlagworte, hinter denen sich ein Milliardenmarkt verbirgt, den Unternehmen und Krankenkassen für sich erschließen wollen. Wir wissen aus der Vergangenheit nur zu gut, dass das Wohl der betroffenen Menschen dabei nicht unbedingt im Vordergrund steht. Man muss auch diesmal befürchten, dass wir für wenige Vorteile viele Nachteile hinnehmen müssen.
Telemedizin kann durchaus helfen und Vorteile bieten. Wie bei jeder Medizin gibt es aber auch Nebenwirkungen (Nachteile). Während den Medikamenten ein Beipackzettel beiliegt, sind Sie bei den Telemedizin-Angeboten weitgehend auf sich selbst gestellt.
Wir sollten uns deshalb alle mit den Vor- und Nachteilen intensiv befassen und gut gemachte Werbeangebote hinterfragen. Nichts ist wirklich kostenlos. Vermeintlich gute Angebote können plötzlich teuer werden oder nachteilig sein.
Einen ganz guten Überblick bekam man durch ein Video auf arte.TV. Leider steht das Video im Netz nicht mehr zur Verfügung.
Ein Debattenbeitrag von Miriam Walther (NAKOS 2016)
Angaben über die Gesundheit einer Person gelten als besonders sensible und schützenswerte Daten. Dahinter steht die Einsicht, dass es ausgehend von solchen Informationen zu einer Diskriminierung kommen kann. Für die bisherige, „analoge“ Welt war der Schutz dieser Daten auch im Wesentlichen gewährleistet. Für unsere gesundheitsbezogenen Aktivitäten im Internet, wie zum Beispiel die Suche nach Gesundheitsinformationen, trifft das jedoch nicht zu. Timothy Libert von der University of Pennsylvania in den USA untersuchte 2015 mehr als 80.000 prominente Internetseiten zu Gesundheitsthemen. Erschreckendes Ergebnis: Auf mehr als 90 Prozent dieser Seiten fand er Trackingmechanismen von Dritten. Lesen Sie dazu auch unbedingt den vollständigen Artikel von Miriam Walther (NAKOS). Auch wenn die Studie in den USA gemacht worden ist, sieht es in Deutschland sicherlich nicht anders aus.
Besonders interessant: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Daten zu Besuchen von Internetseiten über Schlafapnoe, Depression oder die Behandlung von Suchterkrankungen an Organisationen weiterverkauft werden, die wissen wollen, wer an diesen Themen interessiert ist.
Keine einzige App ist derzeit wissenschaftlich ausreichend überprüft! Schlafmediziner diskutierten die aktuellen Möglichkeiten auf dem Jahreskongress in Dresden.
Mit Smartphones stehen mobile Geräte im Haushalt zur Verfügung, die mit einer Computer-ähnlichen Leistung auch für medizinisch-diagnostische Zwecke herangezogen werden können. Smartphones können zum Beispiel Biosignale eines Schlafenden aufzeichnen, speichern und Auswertungen darstellen.
Aber Achtung: Von den derzeit deutlich mehr als 100 Apps (Kosten zwischen EUR 0,00 und etwa EUR 10,00) ist keine als Medizinprodukt zugelassen und daher auch nicht entsprechend geprüft.
Dieses spannende und aktuell relevante Thema wurde unter anderem auf der 24. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) vom 1. bis 3. Dezember 2016 in Dresden diskutiert. Das Leitmotiv des Kongresses lautete „Schlafmedizin: grenzüberschreitend und innovativ“.
In der Presseinformation heißt es weiter:
Die Vielzahl schlafmedizinischer Apps, die angeboten werden, ist erstaunlich: So kann man sich über den gesunden und gestörten Schlaf sowie Tipps zur Verbesserung der Schlafqualität informieren. Man kann seinen eigenen Schlaf mit Hilfe von Schlaftagebüchern selbst oder das Smartphone automatisch ein Schlafprofil aufzeichnen lassen. Apps zur Entspannung sollen das Einschlafen erleichtern. Wem das noch nicht reicht, der kann sich von seinem Smartphone genau dann wecken lassen, wenn der Schlaf besonders oberflächlich ist, um fit und munter den Tag zu beginnen.
Werden Schlafmediziner und Schlaflabore zur Diagnostik und Therapie von vielen Schlafstörungen nun dank des Smartphones überflüssig?
„Dies wird sicher niemand behaupten“, sagt Dr. Joachim T. Maurer, Leiter des schlafmedizinischen Zentrums der Universitäts-HNO-Klinik Mannheim. Denn es gilt: Keine einzige App ist wissenschaftlich ausreichend überprüft, die meisten überhaupt nicht.
„Keiner, außer der Entwickler selbst, kennt die verwendeten Analysealgorithmen der Apps. Niemand weiß also, ob das, was die App vorgibt zu tun, auch tatsächlich funktioniert. Keine App ist als Medizinprodukt zugelassen und daher auch nicht entsprechend geprüft. Es gibt keine gesicherte Langzeitbetreuung oder einen Service für Anwender, wenn beispielsweise ein neues Smartphone gekauft wird oder ein Softwareupdate eingespielt wird. Und zu guter Letzt kann ein Arzt die Informationen der App zwar nutzen, er darf sich jedoch auf keinen Fall darauf verlassen, ohne sie mit zugelassenen Messgeräten überprüft zu haben“, erklärt Dr. Maurer.
„Diese Apps stellen mehr eine Spielerei dar und keine wurde richtig im Schlaflabor überprüft. Der richtige Aufwachzeitpunkt ist wissenschaftlich nicht gesichert. Dennoch liefern diese Apps im Einzelfall gute Schätzungen zur Schlafdauer und zum Tiefschlaf“, unterstreicht auch Prof. Dr. Thomas Penzel, Leiter des Interdisziplinären Schlafmedizinischen Zentrums der Charité Berlin und Mitglied des Vorstandes der DGSM, diese Auffassung.
Beim Einsatz von Smartphones für die Schlaferkennung muss als erstes darauf geachtet werden, ob die eingebaute Sensorik (Bewegungsmessung, Mikrophon, Kamera) genutzt wird, oder ob zusätzliche Sensoren erforderlich sind. Heute gibt es externe Sensoren für die Pulswelle, die Sauerstoffsättigung, für Bewegungen des Schlafenden, des Bettes und auch Mikrophone und Kameras, um eine bessere Diagnostik zu ermöglichen. Die Smartphone-Kamera kann zur Überwachung von Bewegungen im Schlaf eingesetzt werden. Das Mikrophon wird zur Aufzeichnung von Schnarchen und Sprechen im Schlaf eingesetzt. Diese Aufzeichnungen hängen sehr von der Positionierung des Smartphones ab. „Die eingebauten Sensoren der Smartphones reichen nicht um eine sichere Diagnostik von Schlaf und Schlafstörungen zu ermöglichen. Die neuen externen Sensoren erscheinen in dieser Hinsicht viel zuverlässiger. Inwieweit Smartphones allein „quantify yourself“ sind oder eine medizinische Diagnostik unterstützen, bleibt heute noch offen. Heute führen die Ergebnisse von Smartphone Apps eher zu einer Verunsicherung als zu einer verlässlichen Diagnostik“, fasst Prof. Penzel den derzeitigen Stand zusammen.
Auch wenn in Bezug auf Apps aktuell noch viele ungeklärte Fragen bestehen, so werden sie in Zukunft eine zunehmend wichtige Rolle in der Schlafmedizin spielen.
Positionspapier zum Telemonitoring bei schlafbezogenen Atmungsstörungen.
Klicken Sie hier zum komplett wiedergegebenen Positonspapier der Fachgesellschaften DGSM, DGP, BdP und VPK